
Darf man dampfen am Arbeitsplatz?
Rauchen am Arbeitsplatz – das kennt man heute eigentlich nur noch aus Filmen. Spätestens seit der großen Nichtraucherschutzdiskussion in den nuller Jahren sind Zigaretten und Zigarren weitestgehend aus dem Arbeitsleben verschwunden. Aber wie sieht es eigentlich mit E-Zigaretten aus? Ist Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt oder müssen Dampfer auch nach draußen gehen? Wir haben uns die aktuelle Rechtslage angesehen und klären über das Dampfen im Büro und eventuelle E-Zigaretten Verbote auf.
Dampfen vs. Rauchen am Arbeitsplatz: Die Rechtslage im Vergleich
Der Gebrauch von herkömmlichen Tabakerzeugnissen am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt: Gemäß Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber den Belangen der nichtrauchenden Beschäftigten Rechnung tragen und Regelungen zu deren Schutz treffen. Das kann beispielsweise bedeuten, dass Raucherräume eingerichtet werden oder das Rauchen am Arbeitsplatz nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. In bestimmten Arbeitsbereichen, wie zum Beispiel in einer Werkstatt oder Fabrik, ist das Rauchen am Arbeitsplatz aus Sicherheitsgründen oft auf dem gesamten Gelände untersagt. Für das Dampfen im Büro oder anderen Arbeitsplätzen gibt es jedoch derzeit noch keine konkreten gesetzlichen Beschlüsse.
Bei E-Zigaretten wird kein Tabak verbrannt, sondern lediglich eine nikotinfreie oder nikotinhaltige Flüssigkeit (Liquid) erhitzt und verdampft. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil vom 4. November 2014 (AZ 4A775/14) entschieden, dass der Gebrauch von E-Zigaretten nicht unter den Begriff des Rauchens im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW fällt. Zwar gilt das nur für NRW, denn die Länder entscheiden selbst über ihre Nichtraucherschutzgesetze, jedoch ist dies die einzige bekannte Entscheidung zur rechtlichen Einordnung der elektronischen Zigarette unter die Nichtraucherschutzgesetze. Konkret bedeutet das: E-Zigaretten unterliegen bislang nicht dem Rauchverbot – das Dampfen am Arbeitsplatz ist somit vom Gesetz auch nicht per se verboten.
Auch wenn bis jetzt noch kein klares Urteil bezüglich E-Zigaretten am Arbeitsplatz gefällt wurde, bedeutet das nicht, dass im Büro einfach so gedampft werden darf. Denn jeder Betrieb hat eine eigene Hausordnung. Sieht diese ein E-Zigaretten-Verbot vor, ist das Dampfen am Arbeitsplatz nur außerhalb des Arbeitsbereichs erlaubt. Wer also seine elektronische Zigarette am Arbeitsplatz benutzen möchte, sollte zunächst einen Blick in die Hausordnung werfen oder direkt beim Arbeitgeber nachfragen.
Unser Tipp fürs Dampfen am Arbeitsplatz
Der Umgang mit dem Gebrauch elektronischer Zigaretten am Arbeitsplatz wird von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich gehandhabt. In manchen Büros kann das Dampfen am Arbeitsplatz auch außerhalb der Pausen möglich sein, in anderen kann es verboten und nur vor der Tür oder in entsprechenden Raucherräumen gestattet sein. Neben der Gesetzeslage und dem Einverständnis des Arbeitgebers kommt es auch darauf an, wie Kollegen zum Dampfen im Büro stehen. Vor dem Griff zur E-Zigarette, sollte man sich zuerst bei Vorgesetzten und Kollegen informieren, ob diese etwas gegen den Gebrauch der elektronischen Zigarette in ihrer direkten Umgebung einzuwenden haben.
Obwohl das Dampfen im Büro die Raumluft wesentlich weniger belastet als Zigarettenrauch, kann es hierdurch zu Konflikten mit Arbeitskollegen kommen. Wenn Kollegen sich durch das Dampfen am Arbeitsplatz gestört fühlen, sollte man Rücksicht nehmen und sich lieber nach draußen gesellen – die Atmosphäre am Arbeitsplatz sollte durch die E-Zigarette schließlich nicht belastet werden.